Erklärung zur Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Hainburg ist bemüht, ihren Internetauftritt gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für den Internetauftritt www.hainburg.de, sie gilt nicht für verlinkte Angebote und Dienste.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Gemeinde Hainburg arbeitet daran, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen. Hainburg.de ist aktuell nicht mit den derzeit gültigen Vorschriften zur Barrierefreiheit (BITV 2.0, 2019/WCAG 2.1) vereinbar. Technische Funktionen und Inhalte, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind unten aufgeführt.
Nicht barrierefreie Inhalte
Die unten aufgeführten Funktionen und Inhalte sind gemäß der Ausnahme aufgrund von unverhältnismäßiger Belastung nach Artikel 5 der Richtlinie (EU) 2016/2102 nicht vollständig barrierefrei:
- PDF-Dokumente sind mehrheitlich nicht barrierefrei.
- Einige Videos sind aufgrund fehlender Untertitel nicht barrierefrei.
- Bei Grafiken / Fotos ist das Kontrastverhältnis teilweise nicht ausreichend.
Die Gemeinde Hainburg arbeitet daran, die Anforderungen an Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen und die barrierefreien Angebote weiter auszubauen.
Geplante Maßnahmen
Die Gemeinde Hainburg wird ihr Programm zur Erstellung des Internetauftritts bis Sommer 2022 updaten, um die Anforderungen der WCAG 2.1 für Webseiten zu erfüllen.
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 24. März 2022 erstellt.
Feedback und Kontakt
Sie haben Fragen zur Barrierefreiheit oder möchten uns ein Feedback dazu geben?
Ansprechperson Barrierefreiheit der Stadt Offenbach am Main:
Robin Köhler
Telefon: 06182/7809-0
E-Mail: rkoehler@hainburg.de
Durchsetzungsverfahren
Wenn Sie Vorschläge für mehr barrierefreie Angebote auf unserem Internetauftritt machen möchten, schreiben Sie der Online-Redaktion unter den oben genannten Kontaktmöglichkeiten.
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Ombudsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik Hessisches Ministerium für Soziales und Integration
Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBI@Trpgi.hessende