Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO)

AMTLICHE BEKANNTMACHUNG DER Gemeinde Hainburg

Das Regierungspräsidium Darmstadt hat uns in seiner Funktion als zuständige Genehmigungsbehörde gebeten, folgenden Bekanntmachungstext zu veröffentlichen:

Dem Zweckverband Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (ZWO), Am Wasserwerk 1, 63110 Rodgau wurde mit Bescheid vom 12. November 2024 gemäß den §§ 8 Abs. 1, 10 und 14 Abs. 1 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) die Fortführung der öffentlichen Grundwasserentnahme zum Zwecke der öffentlichen Grundwasserversorgung aus den drei Brunnen Seligenstadt in der Gemarkung Seligenstadt, Flur 25, Flurstück 1 genehmigt.

Die genehmigte Gesamtentnahme beläuft sich auf 1.040.000 m³/Jahr.

Der Bescheid und die dazugehörigen Planunterlagen liegen in der Zeit vom

vom 03. März 2025 bis 17. März 2025 (jeweils einschließlich)

bei der Gemeinde Hainburg, Fachdienst 1.1, Retzer Straße 1, 63512 Hainburg, täglich während der Öffnungszeiten zur Einsicht aus.

Dieser Bekanntmachungstext sowie die Antragsunterlagen werden auch auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt unter https://rp-darmstadt.hessen.de – Rubrik: „Veröffentlichungen und Digitales → Öffentliche Bekanntmachungen → Umweltrecht“ veröffentlicht

Hinweise zum Datenschutz gemäß Artikel 13 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) können auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Darmstadt, Link: https://rp-darmstadt.hessen.de/umwelt-und-energie/gewaesser-und-bodenschutz/datenschutzhinweise, im Bereich Umwelt und Energie > Gewässer- und Bodenschutz > Datenschutzhinweise > Grundwasser abgerufen werden.

 

Regierungspräsidium Darmstadt

Abteilung Umwelt – Dezernat IV/Da 41.1 Grundwasser

Geschäftszeichen: RPDA - Dez. IV/Da 41.1-79 e 06.03/3-2019/5

Darmstadt, den 04. Februar 2025