Informationen der Hessischen Steuerverwaltung - Grundsteuerreform in Hessen


Sehr geehrte Eigentümerin, sehr geehrter Eigentümer, die Hessische Steuerverwaltung möchte Sie frühzeitig über die neue Grundsteuer in Hessen informieren. Die neue Grundsteuer wird zwar erst ab dem Jahr 2025 eingeführt. Doch bereits im laufenden Jahr 2022 sind die Kommunen und die Finanzämter im Land darauf angewiesen, dass alle Eigentümerinnen und Eigentümer eines Grundstücks, eines Hauses oder einer Wohnung Ihrem Finanzamt eine nur wenige Angaben umfassende Erklärung zum Grundsteuermessbetrag einreichen.

Gut vorbereitet!
Informationen zur Vorbereitung auf die Erklärungsabgabe ab 1. Juli 2022
Hier finden Sie die Checklisten und weitere Informationen, damit Sie schon jetzt die wichtigsten Fragen für sich klären können.

Bitte beachten Sie, dass die Checklisten ausschließlich Ihrer Information dienen. Bei den Checklisten handelt es sich nicht um Vordrucke zur Erklärung. Senden Sie deshalb bitte keine der Checklisten ausgefüllt an die Hessische Steuerverwaltung. Vielen Dank!