Installateurverzeichnis

Installateurverzeichnis

Die Wasserversorgungssatzung regelt im §5, dass die Wasserverbrauchsanlage (Hausinstallation hinter der Hauptasperrvorrichtung) nach den jeweils geltenden bau- und wasserrechtlichen Vorschriften sowie nach den anerkannten Regeln der Technik geplant, hergestellt, unterhalten und betrieben werden müssen. Bau- und Installationsarbeiten dürfen allein durch fachkundige Unternehmer ausgeführt werden.

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) regelt im §12, Abs.2 hierzu ergänzend, dass das Installationsunternehmen in ein Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragen sein muss.

Als Wasserversorger der Gemeinde Hainburg ist der Eigenbetrieb, Gemeindewerke Hainburg, Mitglied im Installateurausschuss Gas- und Wasserversorgung Stadt und Kreis Offenbach (IAO).

Die Mitglieder dieses Installateurausschusses führen ein gemeinsames Installateurverzeichnis, so dass alle dort eingetragenen Unternehmen im gesamten Zuständigkeitsbereich die entsprechenden Arbeiten ausführen dürfen.

Fachbetriebe, die Ihren Firmensitz nicht im Bereich des IAO haben, müssen beim jeweiligen Netzbetreiber eine sogenannte "Gastkonzession" beantragen.

Die Installateurliste und weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des IAO.

https://installateurausschuss.de

Die notwendigen Formulare für die Eintragung in das Installateurverzeichnis stehen hier zum Download bereit: